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Google2 Datenkrake oder Allzweckdienstleister?
Geschrieben von Thor Alexander    Freitag, 10. August 2007
Google bietet um die 150 Produkte, Dienste und Dienstchen an. Das Unternehmen hat über 40 Prozent des Internets als Kopie auf den eigenen Servern gespeichert und sammelt Daten über seine Nutzer, wo es nur geht. Aber nicht nur über die eigenen Nutzer werden Daten erhoben. Jeder Internetnutzer steht in Googles Visier.

Da Google so viele Mitarbeiter hat und diese angehalten sind, neue Ideen einzubringen, gibt es eine große Anzahl von Diensten und Produkten. Jede Woche kommen neue Funktionen oder gar Dienste hinzu. Oberstes Gebot ist, vielleicht einmal Geld damit zu verdienen. Dabei verfolgt das Unternehmen die Strategie, nützliche Dienste kostenlos und für Alle anzubieten. Einnahmen sollen erst viel, viel später und meist per Werbung generiert werden.


Unter diesem Aspekt ist zwar nicht der Einstieg in den Rundfunk- und Fernsehwerbemarkt sowie im Printbereich zu sehen. Hierbei sollen die Werbekunden mehr aus einer Hand bekommen – eine Art Kundenbindungsprogramm also. Aber das ist nur eine unter vielen Bühnen, auf denen sich Google tummelt.
Grundsätzliches Ziel ist es, den Nutzer genau zu verstehen, um seine Suchanfragen besser zu beantworten und ihm auch zielgerichtete Werbung anzubieten. Dies funktioniert bekanntermaßen nur, wenn man über seinen Gegenüber Bescheid weiß. Je genauer, umso besser. Aus diesem Grund sammelt Google Daten und zwar jede Menge und wo es nur geht.

Mit vielen Diensten verdient Google noch kein Geld, erfährt aber - bis es so weit ist – sehr viel über seine Nutzer. Vielen ist nicht bewusst, was Google dabei alles erfährt. Auch hier können nur einige Punkte herausgegriffen werden. Genaues weiß nur Google und das ist der größte Geheimniskrämer im Internet, selbst wenn sein Suchdienst sehr auskunftsfreudig erscheint. Aber Preis gibt er auch nicht alles, was er weiß.

Mit dem Kauf des Online-Vermarkters DoubleClick (3,1 Mrd. US-$) baute Google einerseits seine Stellung im Werbemarkt aus. Andererseits erfährt das Unternehmen noch mehr über die Internetnutzer, da DoubleClick auf den Nutzerrechnern Cookies setzt und so Nutzeraktivitäten verfolgt. Laut Microsoft-Chefjurist Brad Smith würden Google und DoubleClick gemeinsam über 80 % der Werbung vermarkten, die ein Internetnutzer sieht, wenn er eine Webseite ansteuert. Amazon lässt grüßen: „Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, haben auch folgende Artikel gekauft“.

Bei den hauseigenen Kommunikationsdiensten GoogleMail und GoogleTalk erfährt das Unternehmen beispielsweise, wer mit wem kommuniziert und um welche Themen es dabei geht. Sicher wird die Werbung automatisch eingeblendet. Aber die Statistik lässt Schwerpunkte anhand der Werbeeinblendungen erkennen.

Nutzer mit GoogleKonto bzw. von iGoogle können in Ihrer Suchhistorie blättern. Die Daten liegen auf GoogleServern in den USA. Nutzer der GoogleToolbar können bei Installation zustimmen, ob Google erweiterte Daten während des Surfens sammeln darf, z.B. welche konkreten Webseiten besucht wurden. Und vielleicht auch wie lange oder wie oft? Firefoxlesezeichen können dank der Browsersynchronisation über GoogleServern von einem Rechner zum anderen übertragen werden, ebenso die Suchhistorie im Browser und geöffnete Webseiten (Tabs).

Grundsätzlich wird sowieso jede Suchanfrage von Google gespeichert – ebenso wie jede interessante Webseite und sogar ältere Versionen dieser. Über getätigte Suchanfragen informieren die Googledienste GoogleTrends und Zeitgeist. Bei Trends erfahren Sie die Häufigkeit im Zusammenhang mit Pressemeldungen und Ereignissen. GoogleZeitgeist informiert über die häufigsten Suchphrasen in einem Zeitraum wie Monat oder Jahr. Die Daten lassen sich verschieden eingrenzen, z.B. auf eine Region. Die Kongruenz der dargestellten Daten ist nicht Gegenstand dieses Artikels. Fakt ist, dass sie erhoben und länger gespeichert werden.

Ein weiterer vortrefflicher Dienst zum Datensammeln ist GoogleAnalytics. Er wird von Google kostenlos angeboten und bietet Webseitenbetreibern einen Überblick darüber, wer was auf googlefremden Webseiten macht. So lassen sich neben vielen interessanten Auswertungen z.B. die Häufigkeiten der Klicks auf Verweise (Links) innerhalb einer Webseite auswerten, aber auch Klickpfade von Besuchern in gewissen Grenzen überwachen. Google kann so domänübergreifend jeden Besucher außerhalb der eigenen Serverfarmen überwachen, ohne dass dabei eine Google-Suchseite angesteuert werden musste. Sicher wird dies nicht auf jede einzelne Person herunter gebrochen, aber möglich wäre es.

Google weiß ohnehin, auf welchen Verweis Sie in einer Trefferliste geklickt haben. Nun weiß das Unternehmen auch, was Sie auf der Zielseite gemacht haben – in gewissen Grenzen natürlich.

Google wurde mehrfach aufgrund des Umgangs mit persönlichen Daten seiner Kunden gerügt. Die Bürgerrechtsorganisation Privacy International (PI) verpasste Google auf einer Rangliste von 26 Firmen die schlechteste Note für den Datenschutz. PI stellte fest, dass auch die Datenschutzpraktiken zahlreicher anderer Unternehmen als bedenklich einzustufen seien. Aber von keinem der untersuchten Unternehmen würde jedoch eine vergleichbare Bedrohung für persönliche Daten ausgehen, daher Prädikat Datenschutzfeindlich.

Persönliche Daten, die bei der Suche erhoben werden, speichert Google lt. eigenen Angaben zwischen 18 und 24 Monaten. Sicher speichern auch die anderen Suchdienste Daten über ihre Nutzer. Aufgrund der Marktmacht hat gerade Google in vielen Ländern das Suchmonopol und somit die umfangreichsten, die besten Daten.

Google ist bemüht, Verweigerungsmöglichkeiten anzubieten. Sie können beispielsweise Cookies in Ihrem Browser ablehnen. Dies kann dazu führen, dass manche Elemente oder Dienste nicht korrekt funktionieren. Bei GoogleMail gespeicherte Nachrichten befinden sich übrigens auf den Google-Servern in den USA.

Google gewährt Ihnen auf Verlangen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, damit Sie in der Lage sind, fehlerhafte Daten zu korrigieren bzw. zu löschen. Dieses Recht ist im deutschen Datenschutzgesetz (BDSG) verankert, welches vor ausländischen Firmen keinen Halt macht, wenn sich diese an deutsche bzw. EU-Bürger wenden (EU-Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr). Inwieweit das aber wirklich passiert und vor allem innerhalb welches Zeitraumes bleibt offen.

In den Datenschutzbestimmungen lässt sich Google unter gewissen Umständen ein Weitergaberecht personenbezogener Daten an Dritte einräumen, z.B. im Rahmen von gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, zur Verhinderung von Betrug oder drohenden Gefahren bzw. um die Sicherheit des Google-Netzwerks und seiner Dienste zu gewährleisten. Das ist zwar nichts verwerfliches, sondern spiegelt eher die bisherige Erfahrung mit Behörden wider. Google hat es nicht nötig, Nutzerdaten zu vermarkten. Aufgrund des Wissens über die Nutzer ist es gewinnbringender, die eigene Stellung am Markt zu festigen und immer weiter auszubauen.

Mehrere Datenschutzexperten warnen, dass sich Google über die Nutzungsbedingungen ein Recht zur Weitergabe personenbezogener Daten auch zu Marketingzwecken einräumen lässt, welches im krassen Widerspruch zum Artikel 10 des Deutschen Grundgesetzes steht. Dieser legt nämlich fest, dass das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis unantastbar ist. Da aber nicht jeder Absender einer eMail dem Öffnen und Verarbeiten seiner Nachricht zugestimmt hat, reicht eine pauschale Zustimmung auf Empfängerseite nach Datenschützermeinung nicht aus.

Aber selbst der deutsche Staat hat so das eine oder andere Problem mit zu viel Datenschutz. Google hat kürzlich mit der Schließung seines E-Mail-Dienstes GoogleMail in Deutschland gedroht, sollte die Bundesregierung an ihrer umstrittenen Gesetzesinitiative zur Überwachung des Telekommunikations- und Internetverkehrs festhalten. Manche Dinge gehen selbst Google zu weit.

Ein anderer Vorfall geschah Anfang 2006, als die US-Regierung die großen Suchdienste zur Herausgabe von Suchergebnissen zum Thema Pornografie sowie deren Anfragehäufigkeit aufforderte. Yahoo! und MSN übergaben die geforderten Daten im vorauseilenden Gehorsam, während Google sich zunächst weigerte. Das Ganze landete bei Gericht. Google musste dennoch Daten herausgeben – aber weniger als ursprünglich von der Regierung gefordert. Sicher spricht das für Google. Die Firma konnte sich jedoch einer Datenherausgabe leider nicht entziehen. Hätte Google diese Daten nicht gesammelt, gäbe es nichts zum Herausgeben.

Ergo: Überall da, wo Daten gesammelt werden, kommt ein Dritter daher und wünscht Einblick. Ist dieser Dritte eine staatliche Autorität, kuschen viele und übergeben die geforderten Daten, ob rechtmäßig oder nicht. Das Beste ist daher, dafür zu sorgen, dass keine Daten gesammelt werden bzw. anfallen. Nur ist dies nicht immer möglich.

Um der Datensammelwut Google Einhalt zu gebieten, gibt es neben einem bedachten Umgang mit der Bekanntgabe der eigenen Daten den GoogleCustomizer für Firefox.

Fazit:

Ja, Google ist ein Allzweckdienstleister. Fast zu jedem Zweck im Internet gibt es Produkte oder Dienste von Google.

Ja, Google is watching you! Es gibt Möglichkeiten, dagegen etwas zu tun. Die anderen Suchdienste sind auch nicht besser, auch wenn Google aufgrund seiner Marktstellung schnell in die Kritik gerät. Entscheiden Sie, inwieweit Sie persönliche und Nutzungsdaten bekannt geben. Eine einfache Möglichkeit ist die gelegentliche Nutzung anderer Suchdienste.


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