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Wenn die Bank NEIN sagt
Geschrieben von Ralf E. Geiling    Sonntag, 20. September 2009
Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versandhändler, Telefongesellschaften, Versicherungsvermittler, Vermieter - und viele mehr - vertrauen vor Vertragsabschluss mit Kunden den Bonitätsprüfungen und Auskünften der Kreditauskunfteien. Oftmals erhalten Verbraucher wegen einer negativen Bewertung eine Kreditabsage, Versandhandelskunden wird plötzlich keine Teilzahlung gewährt, Telefongesellschaften haben nur noch PrePaid-Tarife zu bieten und der Mietvertrag kommt dann unerwartet doch nicht zum Abschluss.

Experten warnen, dass nahezu jede zweite Bonitätsauskunft auf fehlerhaften, überalterten oder unvollständigen Daten beruhen soll. Eine Münchner Forschungsgruppe hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz bei den führenden Kreditauskunfteien angefragt und dabei eine Überprüfung gespeicherter Verbraucherdaten vorgenommen. Sofern überhaupt Scorewerte zur Bonitätsbeurteilung den Verbrauchern übermittelt werden, ist das Zustandekommen der Daten nicht nachvollziehbar und die Aussagekraft ist äußerst zweifelhaft. Bisher sind Scoring-Verfahren weder von einer neutralen Stelle offiziell zugelassen noch werden diese regelmäßig auf ihre Plausibilität hin geprüft. Verbraucherschützer halten es für geboten, dass Konsumenten ihre bei den Auskunfteien gespeicherten Datensätze überprüfen. Das Problem besteht allerdings darin, dass die Auskunfteien für diese Überprüfung Geld verlangen. Wenn die Daten falsch sind, liegt der Fehler bei der Auskunftei. Ein Ex-Banker berichtet, dass jede Bonitätsabfrage bei einer Kreditauskunftei bei dem jeweiligen Verbraucher zu einer Verschlechterung der Bewertung führen kann bzw. Einfluss auf den Scorewert hat, und zwar immer dann, wenn die Anfrage eine Kreditanfrage ist. Die Rechensysteme der Auskunfteien scheinen dabei die angefragten Kreditsummen aufzusummieren. Durch diese Rechenoperation wird ein höheres Ausfallrisiko aufgrund der hohen Kreditsummen angenommen. Der Experten-Rat: Eine sofortige Überprüfung nur bei berechtigtem Zweifel durchführen lassen und ansonsten die Möglichkeit einer kostenfreien Überprüfung abzuwarten. Zum 1. April 2010 tritt die Datenschutznovelle I über das Scoring in Kraft. Dann erhält jeder Verbraucher gegenüber den Auskunfteien einen detaillierten Auskunftsanspruch. Dadurch soll die Transparenz von Scoring-Verfahren und Bonitätsauskünften und des Zustandekommens der gespeicherten Daten deutlich erhöht werden. Außerdem können die Betroffenen Selbstauskünfte einmal im Kalenderjahr kostenlos einholen und dabei ihre persönlichen Daten prüfen und notfalls reklamieren und korrigieren.


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