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| Kreditauskünfte in der Kritik |
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Kreditinstitute,
Leasinggesellschaften, Versandhändler, Telefongesellschaften,
Versicherungsvermittler, Vermieter und viele mehr vertrauen auf die Auskünfte
der Kreditauskunfteien. Wenn ein Kreditantrag plötzlich abgewiesen wurde, ein
Geschäft oder auch ein Mietvertrag wider Erwarten nicht zustande kam, stellt
sich den Betroffen häufig die Frage nach dem „Warum“.
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz ist der Sache mit den gespeicherten Kundendaten bei Auskunfteien auf den Grund gegangen und hat dazu eine Untersuchung in Auftrag gegeben. Das Ergebnis ist beängstigend: Der Studie zufolge soll nahezu jede zweite Kreditauskunft auf fehlerhaften, überalterten oder unvollständigen Daten beruhen. Nun hat sich dieses Institut erneut mit der Speicher-Problematik von Kunden- und Verbraucherdaten befasst. Eine repräsentative Stichprobe von Online-Usern ergab, dass bei 19% der Befragten in den letzten fünf Jahren bereits einmal eine Kontoeröffnung, ein Kredit, ein Kreditkartenvertrag, ein Handyvertrag, eine Versandhausbestellung oder eine Internetbestellung abgelehnt wurden. Bei rund jedem vierten Befragten, der eine Ablehnung erfahren hat, lagen nach seinen Angaben fehlerhafte Speicherdaten vor. Bundesministerin Ilse Aigner (CSU), zuständig für den Verbraucherschutz (BMELV), hat die Auskunfteien aufgefordert, die aufgezeigten Missstände schnellstens abzustellen und die Verantwortung für die Richtigkeit der gespeicherten Daten und für die Bonitätsbeurteilungen zu übernehmen und damit nicht erst bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes zu warten. Wie alle übrigen betroffenen Kreditauskunfteien, ermuntert die Schufa nun dazu, dass die Verbraucher die über sich gespeicherten Daten überprüfen sollen, denn unverlässliche Daten nutzen niemanden; weder demjenigen der solche Daten im Rahmen einer Bonitätsüberprüfung eines potenziellen Mieters oder Kunden für den Abschluss eines Geschäftes oder Vertrages ermittelt, speichert und nutzbar macht, noch demjenigen, der diese Daten für sein Geschäft benötigt. Und schon gar nicht demjenigen, über den solche Daten erhoben, gespeichert und verbreitet werden. Bislang können die Auskunfteien für Selbstauskünfte von den Betroffenen Gebühren verlangen. Mit dem 1. April 2010 können die Verbraucher detaillierte Auskünfte über sich einmal im Kalenderjahr kostenlos einholen und dabei ihre persönlichen Daten prüfen und notfalls reklamieren und korrigieren.
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